Article / Nico Reisener
Alles was ihr über Datenschutz bei Startups wissen müsst. - Beitrag Gründerszene vom 28.01.2021
Die Datenschutzregelungen gelten für Startups genauso wie für alle anderen Unternehmen. Deshalb trafen die Maßnahmen der Behörden auch bereits junge Unternehmen. So musste Delivery Hero wegen mehrerer Datenschutzverstöße (Nichtbeachtung von Betroffenenrechte) ein Bußgeld in Höhe von 195.000 Euro zahlen. Betroffene haben sich in diesem Fall bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschwert, dass trotz Aufforderung zum Löschen ihrer Daten (Art. 17 DSGVO) diese weiter gespeichert wurden. Auch wurden seitens des Unternehmens Auskunftsersuche (Art. 15 DSGVO) von Betroffenen nicht erfüllt. Folglich ist es für ein Startup wichtig, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und die notwendigen Voraussetzungen im eigenen Unternehmen zu schaffen und vor allem zunächst intern die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.