Die allein datenschutzrechtliche Betrachtung z. B. von Behörden/Ämtern droht, die Abwicklung gerichtlicher (Gutachten-) Aufträge zu verlangsamen oder gar zu vereiteln. Hierzu zeigt der Beitrag einige „Paradebeispiele“ samt Lösungs-Thesen aus der Praxis auf. Er soll jedoch insbesondere Einladung zum zukünftigen, interdisziplinären Austausch zwischen Datenschutz- und Insolvenzrechtlern sein. Nur so wird sich im Laufe der Zeit Rechtssicherheit für die Akteure in der Schnittmenge aus Insolvenz- und Datenschutzrecht erreichen lassen.