Die durch das SanInsFoG seit dem 01.01.2021 reformierten Vorschriften der InsO justieren die Eigenverwaltung neu. Präzisere Zugangsvoraussetzungen und ein neu normiertes System der Aufhebung reagieren auf Evaluation und (Missbrauchs-)Erfahrungen der Praxis. Diese beleuchtet der Referent ebenso wie neu auftauchende Fragen, zB die Frage der Beurteilung der Bereitschaft und Fähigkeit Ausrichtung der Geschäftsführung an den Gläubigerinteressen.