Unsere Tätigkeit im Bereich Nachlassinsolvenzen hat sich zum einen aus der Betätigung unserer Notare im Bereich des Erbrechts und zum anderen aus unserer umfassenden Tätigkeit in Insolvenzverfahren und unserer Beratung verschiedener Stakeholder in komplizierten, mitunter auch internationalen Nachlässen entwickelt. Gerade bei ggf. insuffizientem Nachlass bzw. vermögendem Nachlass, aber verschuldeten Erben, gilt es, die vom Gesetz gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten möglichst ausdifferenziert, aber zielführend einzusetzen.
In unserem Team befindet sich auch ein Spezialist für Nachlasssachen. Er wird von mehreren Gerichten als Nachlasspfleger und Nachlassinsolvenzverwalter bestellt. Darüber hinaus betreuen wir Mandanten — nicht zuletzt aufgrund der Expertise unserer auch als Notare in Berlin tätigen anwaltlichen Kollegen — bundesweit auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.